Für Selbständige

Kranken- und Altersversorge für deine Selbständigkeit

Als Selbständiger kannst du dich unabhängig von deinem Einkommen privat versichern. Das lohnt sich meist nicht nur finanziell, sondern ermöglicht dir auch zusätzliche Gesundheitsleistungen.

Mehr Leistung, weniger Risiko

Drei Gründe, warum sich die richtige Entscheidung für dich auszahlt.

69.750 €/Jahr

Ab hier zahlst du in der GKV den Höchstbeitrag (2026). Die PKV kann darüber oft mehr Leistung für weniger Beitrag bieten.

Quelle: krankenkassen.de

→ Zum Rechner
16.000 €

Nachforderung in einem dokumentierten Fall nach rückwirkender Einstufung als hauptberuflich selbständig.

Quelle: frag-einen-anwalt.de, 2018–2019

→ Zum Nachzahlungsrisiko
60 % auf 50 %

Ab 2027 sinkt der Festzuschuss der Kasse beim Zahnersatz weiter. Eine Zusatzversicherung schließt genau diese Lücke.

Quelle: GKV-Spargesetz, Bundesgesundheitsministerium

→ Zu den Leistungen

Was du bei GKV und PKV wirklich zahlst

Die freiwillige GKV berechnet deinen Beitrag direkt aus deinem Gewinn. Die PKV kalkuliert ihre Prämie unabhängig vom Einkommen, aber abhängig von deinem Alter bei Eintritt.

5.000 €

Laut letztem Steuerbescheid, vor Steuern, nach Betriebsausgaben.

Für den altersabhängigen PKV-Vergleich. Wird nirgendwo gespeichert oder übertragen.

Tarifstufe
Dein GKV-Beitrag1.055 €
Typische PKV-Prämie686 €

Zwischenwert auf Basis recherchierter Vergleichswerte, keine exakt zitierte Zahl.

  • Zweibettzimmer
  • Chefarztbehandlung, meist mit GOÄ-Faktor-Grenze
  • Zahnersatz ca. 75–90 % erstattet
  • Krankentagegeld ab Tag 43

Mögliche Ersparnis:

369 €/Monat

Beispielrechnung auf Basis von Hallesche NK.select.

Leistungen von PKV und Zusatzversicherungen

Wo die gesetzliche Kasse aufhört, setzen private Tarife an. Was genau erstattet wird, hängt vom gewählten Tarif ab.

Private Krankenversicherung

Ein Volltarif ersetzt die gesetzliche Kasse und geht in vielen Bereichen über deren Mindestleistungen hinaus.

  • Zahnersatz: je nach Tarif oft bis zu 100 % Erstattung
  • Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettzimmer
  • Heilpraktiker: oft 70 bis 100 % Erstattung
  • Hörgeräte ohne Festbetrags-Deckel
  • In der Praxis häufig schneller zum Facharzttermin
  • Weltweiter Schutz im Ausland
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Zusatzversicherungen

Du behältst die gesetzliche Kasse und sicherst gezielt einzelne Lücken ab.

  • Zahnzusatz: schließt die Lücke beim Zahnersatz
  • Ambulant: Heilpraktiker, Sehhilfen und erweiterte Vorsorge
  • Stationär: Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettzimmer
  • Krankentagegeld: Absicherung, wenn die Kasse erst ab Woche 7 zahlt
  • Auslandskrankenversicherung für Reisen außerhalb der EU/EWR
  • Pflegezusatz: schließt die Lücke bei den Pflegekosten
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Beispiele, keine Leistungszusage. Umfang und Erstattung richten sich nach dem gewählten Tarif.

Das Nachzahlungsrisiko

Der GKV-Beitrag Selbständiger wird zunächst nur vorläufig festgesetzt. Die endgültige Abrechnung kann teuer nachkommen.

  1. 1

    Vorläufig geschätzt

    Dein Beitrag startet auf Basis deines letzten Steuerbescheids.

  2. 2

    Bescheid kommt oft spät

    Bis der neue Steuerbescheid vorliegt, vergehen häufig ein bis zwei Jahre.

  3. 3

    Nachforderung möglich

    Fiel dein Gewinn höher aus, fordert die Kasse rückwirkend nach. Wartest du länger als drei Jahre, wird sogar der Höchstbeitrag fällig.

Quelle: Haufe, „Rückwirkende Beitragsberechnung für Selbstständige“; § 240 SGB V

Wenn aus nebenberuflich plötzlich hauptberuflich wird

Ein besonders teures Szenario betrifft Menschen, die hauptberuflich angestellt und nur nebenberuflich selbständig sind.

Solange du hauptberuflich angestellt bist, bleibst du über den Job pflichtversichert und dein Arbeitgeber trägt die Hälfte deines GKV-Beitrags. Deine Selbständigkeit läuft beitragsfrei mit. Wächst dein Selbständigen-Einkommen aber über dein Angestellten-Einkommen hinaus, kann deine Krankenkasse dich rückwirkend als hauptberuflich selbständig einstufen.

  • Mehr als 20 Stunden pro Woche selbständig und ein Einkommen über 50 % der monatlichen Bezugsgröße (2026: 1.977,50 €) sprechen für hauptberuflich.
  • Der zentrale Auslöser: Dein Selbständigen-Einkommen übersteigt dein Einkommen aus der Anstellung.

Die Folge: Wegfall des Arbeitgeberzuschusses und voller Selbstzahler-Beitrag, oft auch rückwirkend.

16.000 €

Nachforderung in einem dokumentierten Fall, nachdem eine nebenberufliche Selbständigkeit rückwirkend als hauptberuflich eingestuft wurde. Kein Einzelfall-Garant, aber ein reales Beispiel.

Quelle: existenzgruendungsportal (BMWK), „Einstufung haupt- oder nebenberufliche Selbständigkeit“; selbststaendigkeit.de, „Nebenberuflich selbstständig & Krankenversicherung“; frag-einen-anwalt.de, Fallschilderung f333544, 2018–2019

Häufige Fragen

Was Selbständige uns am häufigsten fragen.

Muss ich mich als Selbständiger krankenversichern?

Ja, aber die Wahl liegt bei dir: Als hauptberuflich Selbständiger bist du von der GKV-Pflichtversicherung befreit und kannst frei zwischen freiwilliger gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. Für die freiwillige GKV brauchst du allerdings eine Vorversicherungszeit, für die PKV gilt anders als bei Angestellten keine Einkommensgrenze.

Kann ich als Selbständiger frei zwischen GKV und PKV wählen?

Als hauptberuflich Selbständiger bist du von der GKV-Pflichtversicherung befreit. Du kannst freiwillig gesetzlich versichert bleiben oder in die private Krankenversicherung wechseln. Die Entscheidung triffst du allein.

Gilt für mich als Selbständiger auch die Einkommensgrenze für den PKV-Wechsel?

Nein. Angestellte dürfen erst ab einem Jahresbrutto von 77.400 € (Versicherungspflichtgrenze 2026) in die PKV wechseln. Als Selbständiger giltst du diese Grenze nicht: Du kannst die PKV unabhängig von deinem Einkommen frei wählen.

Warum kann eine GKV-Nachzahlung als Selbständiger so teuer werden?

Weil dein Beitrag zunächst nur vorläufig auf Basis deines letzten Steuerbescheids festgesetzt wird. Fällt dein tatsächlicher Gewinn höher aus, fordert die Kasse rückwirkend nach. Besonders teuer wird es, wenn eine bisher nebenberufliche Selbständigkeit rückwirkend als hauptberuflich eingestuft wird, etwa weil sie irgendwann mehr einbringt als der Job.

Muss ich als Selbständiger in die Rentenversicherung einzahlen?

In den meisten Fällen nicht. Es gibt aber gesetzlich benannte Ausnahmen, etwa bestimmte Handwerksberufe oder Künstler:innen und Publizist:innen über die Künstlersozialkasse. Wer nicht pflichtversichert ist, kann trotzdem freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder sich auf Antrag pflichtversichern lassen.

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