Private Krankenversicherung (PKV) im Überblick

Die private Krankenversicherung (PKV) ist eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung mit individuell kalkulierten Tarifen statt einheitlichem Beitragssatz.

Warum die PKV ein spannendes Produkt ist

Individuell kalkulierte Tarife statt Einheitsbeitrag: Das steckt hinter dem Prinzip PKV.

Leistungsumfang frei wählbar

Du bestimmst, wofür du zahlst. Der Tarif ist individuell kalkuliert statt an einen einheitlichen GKV-Beitragssatz gebunden.

Mehr Leistungen als die GKV

Von Zahnersatz bis Chefarztbehandlung: PKV-Tarife gehen in vielen Bereichen über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus (Details im nächsten Abschnitt).

Beitrag unabhängig vom Einkommen

Die Beitragshöhe richtet sich nach Alter und Gesundheitszustand bei Eintritt, nicht nach deinem aktuellen Einkommen.

Freie Arzt- und Klinikwahl

Als Privatversicherte:r bist du in der Arztwahl freier und kannst Fachärzte häufig direkt ohne Überweisung vom Hausarzt aufsuchen.

Mehrleistungen gegenüber der GKV

Ein Überblick, wo PKV-Volltarife über die gesetzlichen Mindestleistungen hinausgehen.

Zahnersatz

PKV-Volltarife erstatten je nach vereinbartem Tarif oft bis zu 100 % der Kosten für Zahnersatz. Der GKV-Festzuschuss deckt dagegen nur 60 bis 75 % der Regelversorgung.

Chefarzt und Ein- oder Zweibettzimmer

In der GKV sind das kostenpflichtige Wahlleistungen. Viele PKV-Volltarife schließen sie standardmäßig ein.

Quelle: § 39 Abs. 1 SGB V, § 17 KHEntgG

Heilpraktiker

Viele PKV-Tarife erstatten Heilpraktiker-Behandlungen zu 70 bis 100 %, oft bis zu einem vereinbarten Jahreshöchstbetrag. Die GKV übernimmt sie grundsätzlich nicht, da Heilpraktiker:innen keine Vertragspartner der Krankenkassen sind.

Facharzttermine

Privatversicherte erhalten in der Praxis häufig schneller einen Facharzttermin. Mehrere unabhängige Untersuchungen zu Wartezeiten bestätigen diesen Trend.

Hörgeräte

Die GKV übernimmt bei Hörgeräten nur einen Festbetrag von 704,37 € je Ohr (Basisklasse). PKV-Tarife erstatten oft ohne diesen Deckel, meist prozentual oder mit deutlich höherem Festbetrag pro Gerät.

Quelle: GKV-Spitzenverband, 2022

Weltweiter Schutz im Ausland

PKV-Vollversicherungen gelten in der Regel weltweit, oft zeitlich unbegrenzt. Der GKV-Schutz ruht dagegen außerhalb der EU/EWR komplett, ein medizinisch bedingter Rücktransport ist grundsätzlich nie enthalten.

Voraussetzungen

Wer wechseln darf und warum die Entscheidung früh und mit Bedacht fallen sollte.

77.400 €

Bruttojahresgehalt ist 2026 die Versicherungspflichtgrenze. Erst darüber dürfen Angestellte in die PKV wechseln. Selbstständige und Freiberufler unabhängig vom Einkommen.

Quelle: BMAS, 2026

53,7 %

der Erwachsenen haben eine chronische Erkrankung, oft ein K.-o.-Kriterium im Einzelvertrag. Je früher die Entscheidung, desto einfacher die Gesundheitsfragen.

Quelle: RKI-Panel via Ärzteblatt + PKV-Verband, 2025

Beim Antrag beachten

Worauf es bei Tarifwahl und Antragstellung ankommt, damit später keine böse Überraschung kommt.

Tarif genau prüfen

Arzthonorare, Psychotherapie-Erstattung, Selbstbehalt und Krankenhaus-Unterbringung unterscheiden sich stark zwischen Anbietern. Für planbare Kosten lohnt sich ein Versicherer mit hohen Alterungsrückstellungen und stabiler Beitragsentwicklung.

Früh und sorgfältig abschließen

In die PKV kommst du nur, solange du gesund bist. Bei zu vielen Vorerkrankungen nimmt dich keine Versicherung mehr auf, und ein früher Abschluss ist günstiger. Fehlende Leistungen lassen sich später oft nur mit Risikozuschlag nachversichern.

Behandlungshistorie anfordern

Vor dem Antrag die eigene Behandlungshistorie (Krankenakte) bei den behandelnden Ärzten anfordern und die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten.

Anfechtungsfrist beachten

Bei vorsätzlichen oder arglistigen Falschangaben im Antrag kann der Versicherer den Vertrag bis zu 10 Jahre später noch anfechten.

Quelle: § 21 Abs. 3 VVG, § 124 BGB

Häufige Fragen zur PKV

Ab wann darf ich als Angestellte:r in die PKV wechseln?

Erst ab einem Bruttojahresgehalt von 77.400 € (2026, Versicherungspflichtgrenze). Selbstständige und Freiberufler können unabhängig vom Einkommen jederzeit wechseln.

Kann ich später wieder in die GKV zurück?

Ab dem 55. Geburtstag ist eine Rückkehr in die GKV nach § 6 Abs. 3a SGB V praktisch ausgeschlossen. Das macht die Erstentscheidung besonders wichtig.

Was passiert, wenn ich beim Antrag Angaben vergesse oder falsch mache?

Bei vorsätzlichen Falschangaben bei den Gesundheitsfragen kann der Versicherer den Vertrag bis zu 10 Jahre später noch anfechten (§ 21 Abs. 3 VVG). Deshalb vor dem Antrag die eigene Behandlungshistorie bei den behandelnden Ärzten anfordern und die Fragen wahrheitsgemäß beantworten.

Lohnt sich ein Versichererwechsel innerhalb der PKV?

Ein Tarifwechsel beim selben Versicherer ist fast immer günstiger als ein kompletter Anbieterwechsel, da ein Anbieterwechsel einen Teil der bereits aufgebauten Alterungsrückstellungen kostet.

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