60 %
GKV-Festzuschuss bei Zahnersatz (Regelversorgung), mit lückenlosem Bonusheft bis zu 75 % nach 10 Jahren. Ab 2027 sinkt er auf 50 % (mit Bonusheft bis 65 %). Bei hochwertigerem Zahnersatz über die Regelversorgung hinaus kann der Eigenanteil deutlich höher liegen.
Quelle: Verbraucherzentrale · BMG, GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (07/2026), 2026






