Altersversorge im Überblick

Die Altersvorsorge in Deutschland baut auf drei Säulen auf. Jede deckt eine andere Lücke, keine ersetzt die andere vollständig.

Gesetzliche Altersvorsorge

Die Basis für die meisten Angestellten: die gesetzliche Rentenversicherung. Das Rentenniveau ist dabei eine statistische Bezugsgröße, keine persönliche Garantie für die eigene spätere Rente.

  • Rentenniveau 2026: 48,0 % (Bezugsgröße, keine individuelle Prognose)

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Vorsorge über den Arbeitgeber, meist per Entgeltumwandlung: ein Teil des Bruttogehalts fließt direkt in die bAV, der Arbeitgeber schießt gesetzlich verpflichtend etwas dazu.

  • Gesetzlicher Anspruch auf Entgeltumwandlung bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze
  • Arbeitgeber-Zuschuss gesetzlich vorgeschrieben: mindestens 15 % des umgewandelten Betrags

Private Altersvorsorge

Zusätzliche, individuell abgeschlossene Vorsorge. Die klassische Riester-Rente wird abgelöst, bestehende Verträge bleiben davon unberührt.

  • Riester-Nachfolgeprodukte kommen ab 1.1.2027, staatlich gefördert
  • Bestehende Riester-Verträge laufen unverändert weiter
  • ETF-Sparpläne: flexible Alternative, ohne Vertragsbindung eigenständig bei Banken oder Brokern einrichtbar
  • Verbraucherzentrale empfiehlt: Risikoschutz (z. B. Berufsunfähigkeit) separat statt gebündelt in einem Vorsorgeprodukt abschließen

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