
So sicherst du dich ab, wo die GKV aufhört
Zahnersatz, Brille, Facharzttermine: Die gesetzliche Kasse deckt vieles nur teilweise oder gar nicht mehr ab. Wir zeigen dir, wie du dich zusätzlich absicherst.
Die gesetzliche Kasse leistet immer weniger
Drei Beispiele, wo die Kasse zurückgeht und du am Ende selbst zahlst.

Im Schnitt warten gesetzlich Versicherte so lange auf einen Facharzttermin.
Quelle: Versichertenbefragung 2024, Ärzteblatt

Erwachsene bekommen keine Brille mehr von der gesetzlichen Krankenversicherung.

Ab 2027 sinkt der Festzuschuss der Kasse beim Zahnersatz. Der Eigenanteil steigt.
Was du davon hast
Zeit und Kosten können über deine Gesundheit entscheiden. Diese Vorteile federn das ab.

Wenn Schnelligkeit zählt
Bei Darmkrebs sinkt die 5-Jahres-Überlebensrate von über 90 % auf unter 15 % im fortgeschrittenen Stadium – Privatversicherte kommen oft deutlich schneller zum Facharzttermin.
Quelle: Robert-Koch-Institut, Krebsregisterdaten

Chefarztbehandlung, wenn's zählt
Freie Arztwahl und Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus: GKV-Wahlleistungen, die die gesetzliche Kasse sonst nicht trägt. Möglich mit PKV oder passender Zusatzversicherung.

Abgesichert bei Ausfall
Krankentagegeld federt den Einkommensausfall ab, wenn die gesetzliche Kasse erst ab der 7. Woche zahlt – und spätestens nach 78 Wochen ganz aufhört.
Leistungen von PKV und Zusatzversicherungen
Wo die gesetzliche Kasse aufhört, setzen private Tarife an. Was genau erstattet wird, hängt vom gewählten Tarif ab.

Private Krankenversicherung
Ein Volltarif ersetzt die gesetzliche Kasse und geht in vielen Bereichen über deren Mindestleistungen hinaus.
- Zahnersatz: je nach Tarif oft bis zu 100 % Erstattung
- Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettzimmer
- Heilpraktiker: oft 70 bis 100 % Erstattung
- Hörgeräte ohne Festbetrags-Deckel
- In der Praxis häufig schneller zum Facharzttermin
- Weltweiter Schutz im Ausland

Zusatzversicherungen
Du behältst die gesetzliche Kasse und sicherst gezielt einzelne Lücken ab.
- Zahnzusatz: schließt die Lücke beim Zahnersatz
- Ambulant: Heilpraktiker, Sehhilfen und erweiterte Vorsorge
- Stationär: Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettzimmer
- Krankentagegeld: Absicherung, wenn die Kasse erst ab Woche 7 zahlt
- Auslandskrankenversicherung für Reisen außerhalb der EU/EWR
- Pflegezusatz: schließt die Lücke bei den Pflegekosten
Beispiele, keine Leistungszusage. Umfang und Erstattung richten sich nach dem gewählten Tarif.
Was passt zu dir?
Drei kurze Fragen, dann siehst du, ob sich für dich eher eine PKV, eine gezielte Zusatzversicherung oder ein Gesundheitsbudget vom Arbeitgeber lohnt.
Allgemeine Einordnung, keine individuelle Versicherungsberatung.
Häufige Fragen
Was Mitarbeitende uns am häufigsten fragen.
Was ist eine betriebliche Krankenversicherung (bKV)?
Eine private Zusatzversicherung, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeitenden abschließt und bezahlt. Beim Budgettarif erhält jede Person ein jährliches Gesundheitsbudget, das sie flexibel für Leistungen wie Zahnbehandlung, Sehhilfen, Heilpraktiker oder Vorsorge einsetzen kann.
Gibt es wirklich keine Gesundheitsprüfung?
In der Regel nicht: Die bKV ist ein Gruppenvertrag. Es gibt keine Gesundheitsfragen, keine Wartezeiten und keine Leistungsausschlüsse. Auch Vorerkrankungen und bereits laufende Behandlungen sind mitversichert.
Was passiert, wenn Mitarbeitende das Unternehmen verlassen?
Ehrliche Antwort: Der bKV-Schutz endet grundsätzlich mit dem Arbeitsverhältnis. Viele Tarife bieten aber eine private Weiterführungsoption für ausscheidende Mitarbeitende an.
Was ändert sich durch das GKV-Spargesetz?
Der Festzuschuss der gesetzlichen Kasse für Zahnersatz sinkt ab 2027 von 60 % auf 50 % der Regelversorgung. Wer heute schon einen Heil- und Kostenplan genehmigen lässt, sichert sich für diesen Plan noch die 60 %. Der Eigenanteil für gesetzlich Versicherte steigt dadurch weiter – ein Gesundheitsbudget federt das ab.
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