50 €
im Monat und Mitarbeitendem bleiben steuer- und beitragsfrei, als Sachbezug.
Quelle: § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, 2026

Eine betriebliche Krankenversicherung kostet euch weniger, als die meisten erwarten. Der Grund steckt im Steuerrecht: Bis 50 € im Monat und Mitarbeitendem fällt weder Lohnsteuer noch Sozialversicherung an, nicht bei euch und nicht bei eurem Team. Auf dieser Seite steht, wie das funktioniert, welche eine Bedingung ihr erfüllen müsst und was ein Gesundheitsbudget nach Steuern tatsächlich kostet.
50 €
im Monat und Mitarbeitendem bleiben steuer- und beitragsfrei, als Sachbezug.
Quelle: § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, 2026
0 €
Steuer auf die Erstattung an Mitarbeitende, unabhängig von der Höhe.
Quelle: § 3 Nr. 1a EStG, 2026
100 %
des Beitrags könnt ihr als Betriebsausgabe absetzen.
Quelle: § 4 Abs. 4 EStG, 2026
Ihr zahlt einen monatlichen Beitrag an den Versicherer. Nur dieser Beitrag ist steuerlich überhaupt ein Thema. Was eure Mitarbeitenden später erstattet bekommen, für die Brille, die professionelle Zahnreinigung oder den Facharzttermin, ist nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei.
Das ist der eigentliche Hebel. Ein Beitrag von rund 30 € im Monat trägt ein Gesundheitsbudget von 900 € im Jahr. Versteuert wird, wenn überhaupt, nur der Beitrag.
Die Sachbezugsfreigrenze liegt seit 2022 bei 50 € je Mitarbeitendem und Kalendermonat. Sie ist 2026 unverändert. Zwei Punkte werden in der Praxis regelmäßig übersehen:
Abgabenfrei ist die bKV nur, wenn ihr euren Mitarbeitenden den Versicherungsschutz schuldet und nicht das Geld dafür. Der Bundesfinanzhof hat das 2018 in zwei Urteilen desselben Senats entschieden, veröffentlicht am selben Tag, mit gegensätzlichem Ergebnis: Nach BFH VI R 13/16 vom 07.06.2018 ist der Arbeitgeber selbst Versicherungsnehmer der Gruppenversicherung, Ergebnis Sachlohn, die Freigrenze greift. Nach BFH VI R 16/17 vom 04.07.2018 zahlt der Arbeitgeber nur einen Zuschuss, die Mitarbeitenden schließen selbst ab, Ergebnis Barlohn, voll steuer- und beitragspflichtig.
Seit 2020 gilt außerdem: Nachträgliche Kostenerstattungen sind gesetzlich Geldleistung, auch wenn sie zweckgebunden sind (§ 8 Abs. 1 Satz 2 EStG, BMF-Schreiben vom 15.03.2022). Modelle, bei denen Mitarbeitende selbst abschließen und ihr erstattet, funktionieren steuerlich nicht mehr.
Der Vergleich mit einer Gehaltserhöhung macht den Unterschied am deutlichsten. Gehalt wird versteuert und verbeitragt, bevor es ankommt. Der Beitrag zur bKV nicht.
| 30 € mehr Gehalt im Monat | 30 € in die bKV im Monat | |
|---|---|---|
| Aufwand für euch | 36 € | 30 € |
| Steuer und Sozialabgaben | 16 € | 0 € |
| Kommt beim Mitarbeitenden an | 14 € netto | 900 € Budget im Jahr |
Über der Freigrenze wird die bKV nicht unmöglich, nur etwas aufwendiger. Den Beitrag versteuert ihr dann pauschal. Zwei Wege sind üblich:
| Modell | Steuersatz | Sozialversicherung | Rahmen |
|---|---|---|---|
| § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG | Betrieblicher Durchschnittssteuersatz, vom Finanzamt auf Antrag festgesetzt | Beitragsfrei | Ab etwa 20 Mitarbeitenden, in der Praxis bis 1.000 € je Person und Jahr |
| § 37b Abs. 2 EStG | 30 % zzgl. Solidaritätszuschlag und pauschaler Kirchensteuer | Beitragspflichtig | Bis 10.000 € je Empfänger und Jahr, formlos mit der Lohnsteueranmeldung |
§ 3 Nr. 34 EStG erlaubt 600 € im Jahr steuerfrei für zertifizierte Gesundheitskurse, etwa Rückenschule oder Stressprävention. Für Versicherungsbeiträge gilt er nicht. Ein Versicherungsbeitrag ist keine Maßnahme im Sinne der §§ 20 und 20b SGB V.
Für die bKV ist die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze die einschlägige Norm. Beide Regelungen sind aber unabhängig voneinander und lassen sich kombinieren.
Sachbezugsfreigrenze, Sachlohn vs. Barlohn, Pauschalversteuerung: Alles, was ihr als Arbeitgeber zur bKV und Steuern wissen müsst, kompakt auf 7 Seiten.
Bis 50 € im Monat und Mitarbeitendem ja, als Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Voraussetzung ist, dass echter Sachlohn vorliegt: Das Unternehmen ist Versicherungsnehmer und zahlt direkt an den Versicherer.
Dann wird der gesamte Beitrag steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil. Ihr könnt ihn pauschal versteuern, nach § 40 EStG ohne Sozialabgaben oder nach § 37b EStG mit 30 % plus Sozialabgaben.
Nein. Leistungen aus der bKV sind nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei, unabhängig von der Höhe.
Ja, in voller Höhe nach § 4 Abs. 4 EStG. Das gilt auch für eine übernommene Pauschalsteuer und für Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.
Sachlohn liegt vor, wenn ihr den Versicherungsschutz schuldet. Barlohn, wenn ihr Geld schuldet. Zahlt ihr einen Zuschuss und eure Mitarbeitenden schließen selbst ab, ist es Barlohn und voll abgabenpflichtig.
Ja, sofern vorhanden. Die Einführung ist nach § 87 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Üblich ist eine Betriebsvereinbarung, ohne Betriebsrat eine Versorgungsordnung.
Über eine Anrufungsauskunft nach § 42e EStG beim Betriebsstättenfinanzamt. Das ist der belastbare Weg, besonders bei Wahlmodellen und Benefit-Budgets.
Stand: August 2026. Diese Seite fasst die Rechtslage vereinfacht zusammen und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Ob im Einzelfall Sachlohn vorliegt und welches Modell passt, klärt ihr mit eurer Steuerberatung. Verbindlich wird es mit einer Anrufungsauskunft nach § 42e EStG.