bKV und Steuern: Was für euch als Arbeitgeber gilt

Eine betriebliche Krankenversicherung kostet euch weniger, als die meisten erwarten. Der Grund steckt im Steuerrecht: Bis 50 € im Monat und Mitarbeitendem fällt weder Lohnsteuer noch Sozialversicherung an, nicht bei euch und nicht bei eurem Team. Auf dieser Seite steht, wie das funktioniert, welche eine Bedingung ihr erfüllen müsst und was ein Gesundheitsbudget nach Steuern tatsächlich kostet.

Die drei wichtigsten Steuerzahlen

50 €

im Monat und Mitarbeitendem bleiben steuer- und beitragsfrei, als Sachbezug.

Quelle: § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, 2026

0 €

Steuer auf die Erstattung an Mitarbeitende, unabhängig von der Höhe.

Quelle: § 3 Nr. 1a EStG, 2026

100 %

des Beitrags könnt ihr als Betriebsausgabe absetzen.

Quelle: § 4 Abs. 4 EStG, 2026

Besteuert wird der Beitrag, nicht die Leistung

Ihr zahlt einen monatlichen Beitrag an den Versicherer. Nur dieser Beitrag ist steuerlich überhaupt ein Thema. Was eure Mitarbeitenden später erstattet bekommen, für die Brille, die professionelle Zahnreinigung oder den Facharzttermin, ist nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei.

Das ist der eigentliche Hebel. Ein Beitrag von rund 30 € im Monat trägt ein Gesundheitsbudget von 900 € im Jahr. Versteuert wird, wenn überhaupt, nur der Beitrag.

Die 50-Euro-Freigrenze im Detail

Die Sachbezugsfreigrenze liegt seit 2022 bei 50 € je Mitarbeitendem und Kalendermonat. Sie ist 2026 unverändert. Zwei Punkte werden in der Praxis regelmäßig übersehen:

  • Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag: Bei 50,01 € wird der gesamte Betrag steuer- und beitragspflichtig, nicht nur der übersteigende Teil.
  • Alle Sachbezüge zählen zusammen: Guthabenkarte, Tankgutschein, Jobrad-Sachbezug und bKV werden im selben Monat addiert. Wer bereits 50 € über eine Sachbezugskarte ausgibt, hat den Rahmen ausgeschöpft — das ist der häufigste Konstruktionsfehler bei der Einführung.

Die eine Bedingung: Der Vertrag muss auf euch laufen

Abgabenfrei ist die bKV nur, wenn ihr euren Mitarbeitenden den Versicherungsschutz schuldet und nicht das Geld dafür. Der Bundesfinanzhof hat das 2018 in zwei Urteilen desselben Senats entschieden, veröffentlicht am selben Tag, mit gegensätzlichem Ergebnis: Nach BFH VI R 13/16 vom 07.06.2018 ist der Arbeitgeber selbst Versicherungsnehmer der Gruppenversicherung, Ergebnis Sachlohn, die Freigrenze greift. Nach BFH VI R 16/17 vom 04.07.2018 zahlt der Arbeitgeber nur einen Zuschuss, die Mitarbeitenden schließen selbst ab, Ergebnis Barlohn, voll steuer- und beitragspflichtig.

Seit 2020 gilt außerdem: Nachträgliche Kostenerstattungen sind gesetzlich Geldleistung, auch wenn sie zweckgebunden sind (§ 8 Abs. 1 Satz 2 EStG, BMF-Schreiben vom 15.03.2022). Modelle, bei denen Mitarbeitende selbst abschließen und ihr erstattet, funktionieren steuerlich nicht mehr.

  • Ihr seid Versicherungsnehmer, eure Mitarbeitenden sind versicherte Personen.
  • Ihr zahlt direkt an den Versicherer, nicht über die Lohnabrechnung.
  • Es gibt kein Wahlrecht auf Auszahlung.
  • Die Leistung kommt zusätzlich zum Gehalt, keine Entgeltumwandlung (§ 8 Abs. 4 EStG).
  • Alles steht schriftlich in einer Versorgungsordnung oder Betriebsvereinbarung.

Was es euch wirklich kostet

Der Vergleich mit einer Gehaltserhöhung macht den Unterschied am deutlichsten. Gehalt wird versteuert und verbeitragt, bevor es ankommt. Der Beitrag zur bKV nicht.

30 € mehr Gehalt im Monat30 € in die bKV im Monat
Aufwand für euch36 €30 €
Steuer und Sozialabgaben16 €0 €
Kommt beim Mitarbeitenden an14 € netto900 € Budget im Jahr
  • Gesundheitsbudget: 900 € im Jahr
  • Euer Beitrag: 360 € im Jahr (30 € im Monat)
  • Eure Kosten nach dem Betriebsausgabenabzug: 252 € im Jahr, also rund 21 € im Monat

Wenn ihr mehr geben wollt

Über der Freigrenze wird die bKV nicht unmöglich, nur etwas aufwendiger. Den Beitrag versteuert ihr dann pauschal. Zwei Wege sind üblich:

ModellSteuersatzSozialversicherungRahmen
§ 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStGBetrieblicher Durchschnittssteuersatz, vom Finanzamt auf Antrag festgesetztBeitragsfreiAb etwa 20 Mitarbeitenden, in der Praxis bis 1.000 € je Person und Jahr
§ 37b Abs. 2 EStG30 % zzgl. Solidaritätszuschlag und pauschaler KirchensteuerBeitragspflichtigBis 10.000 € je Empfänger und Jahr, formlos mit der Lohnsteueranmeldung
Häufiger Irrtum

Der 600-Euro-Freibetrag gilt hier nicht

§ 3 Nr. 34 EStG erlaubt 600 € im Jahr steuerfrei für zertifizierte Gesundheitskurse, etwa Rückenschule oder Stressprävention. Für Versicherungsbeiträge gilt er nicht. Ein Versicherungsbeitrag ist keine Maßnahme im Sinne der §§ 20 und 20b SGB V.

Für die bKV ist die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze die einschlägige Norm. Beide Regelungen sind aber unabhängig voneinander und lassen sich kombinieren.

Hol dir den Guide „bKV und Steuern, einfach erklärt“

Sachbezugsfreigrenze, Sachlohn vs. Barlohn, Pauschalversteuerung: Alles, was ihr als Arbeitgeber zur bKV und Steuern wissen müsst, kompakt auf 7 Seiten.

Häufige Fragen

Ist die betriebliche Krankenversicherung steuerfrei?

Bis 50 € im Monat und Mitarbeitendem ja, als Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Voraussetzung ist, dass echter Sachlohn vorliegt: Das Unternehmen ist Versicherungsnehmer und zahlt direkt an den Versicherer.

Was passiert, wenn der Beitrag über 50 € liegt?

Dann wird der gesamte Beitrag steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil. Ihr könnt ihn pauschal versteuern, nach § 40 EStG ohne Sozialabgaben oder nach § 37b EStG mit 30 % plus Sozialabgaben.

Müssen Mitarbeitende die Erstattungen versteuern?

Nein. Leistungen aus der bKV sind nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei, unabhängig von der Höhe.

Kann ich die bKV als Betriebsausgabe absetzen?

Ja, in voller Höhe nach § 4 Abs. 4 EStG. Das gilt auch für eine übernommene Pauschalsteuer und für Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.

Was ist der Unterschied zwischen Sachlohn und Barlohn?

Sachlohn liegt vor, wenn ihr den Versicherungsschutz schuldet. Barlohn, wenn ihr Geld schuldet. Zahlt ihr einen Zuschuss und eure Mitarbeitenden schließen selbst ab, ist es Barlohn und voll abgabenpflichtig.

Brauche ich den Betriebsrat?

Ja, sofern vorhanden. Die Einführung ist nach § 87 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Üblich ist eine Betriebsvereinbarung, ohne Betriebsrat eine Versorgungsordnung.

Wie bekomme ich Rechtssicherheit?

Über eine Anrufungsauskunft nach § 42e EStG beim Betriebsstättenfinanzamt. Das ist der belastbare Weg, besonders bei Wahlmodellen und Benefit-Budgets.

Stand: August 2026. Diese Seite fasst die Rechtslage vereinfacht zusammen und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Ob im Einzelfall Sachlohn vorliegt und welches Modell passt, klärt ihr mit eurer Steuerberatung. Verbindlich wird es mit einer Anrufungsauskunft nach § 42e EStG.